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27.10.2020, 13:12 Uhr | CDU Alzey-Worms

Ehrenamtliches politisches Engagement attraktiver machen Rechte des Kreistages sollen gestärkt werden

CDU-Kreistagsfraktion beantragt Änderung der Hauptsatzung

Alzey-Worms – Die CDU-Kreistagsfraktion will ehrenamtliches politisches Engagement attraktiver machen. Einen entsprechenden Antrag, der die Rechte und Entscheidungskompetenzen des Kreistages und der Fachausschüssen stärkt, hat die CDU-Kreistagsfraktion Alzey-Worms für die kommende Kreistagssitzung eingereicht. „Wir wollen, dass die Hauptsatzung überarbeitet und der Kreistag als oberstes Entscheidungsorgan des Landkreises gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die Fachausschüsse mehr Kompetenz erhalten und das dort vorhandene Wissen stärker genutzt werden“, so Fraktionsvorsitzender Markus Conrad zur Begründung.

Alzey-Worms - Um dies zu erreichen, soll die Hauptsatzung in der Weise geändert werden, dass Fachausschüsse wie zum Beispiel der Ausschuss für Bauen und Gebäudemanagement zukünftig unter anderem selbst Aufträge und Zuschüsse in ihrem Bereich bis zu einer gewissen Höhe abschließend vergeben können. Bisher haben alle Ausschüsse – mit Ausnahme des Werksausschusses und des Jugendhilfeausschusses - lediglich beratende Funktion und vor allem in finanzieller Hinsicht keine Entscheidungskompetenz. „Von den Fraktionen werden die entsprechenden Fachleute in die jeweiligen Ausschüsse entsendet, dürfen dort beraten, aber nicht entscheiden. Diese Kompetenz muss zukünftig viel stärker genutzt und damit wertgeschätzt werden, wozu als wesentliches Element die Entscheidungskompetenz gehört. Dadurch wird auch das ehrenamtliche Engagement der Ausschussmitglieder enorm aufgewertet. Für Landkreis und Kreistag stellt die Nutzung und Motivation des vorhandenen Fachwissens in den Gremien einen Gewinn dar“, erläutert Fraktionsvorsitzender Markus Conrad.

„Nachdem eine Änderung der Hauptsatzung durch die CDU-Fraktion in den Gremien thematisiert wurde, schlug der Landrat der CDU-Fraktion vor, einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung in den Kreistag einzubringen. Er würde einem solchen Vorschlag offen gegenüberstehen“, ergänzt Conrad.

Auch sollen Auftragsvergaben und die Gewährung von Zuschüssen durch den Kreisausschuss betragsmäßig begrenzt werden, bisher vergibt der Kreisausschuss nahezu alle Aufträge und Zuschüsse. Der Kreistag wird hier überhaupt nicht mehr eingebunden. „Durch die Änderung der Hauptsatzung würden Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite wieder von dem Gremium getroffen werden, welches als oberstes Organ des Landkreises direkt von den Bürgerinnen und Bürgern dafür gewählt wurde – nämlich dem Kreistag. Dieser stünde somit wieder viel stärker im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung, was zu einer Stärkung der Demokratie und ihrer gewählten Repräsentanten führt. Dies schafft vor allem mehr Akzeptanz und Transparenz,“ erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Walter Wagner.

Mit dieser Änderung ginge einher, dass die Fachausschüsse zukünftig häufiger tagen – als bisher teilweise lediglich einmal im Jahr. Dies hätte den Vorteil, dass die Mitglieder viel stärker in der Materie verankert sind und Themen permanent begleiten und betreuen können. Die aktuelle Praxis, bei der die meisten Fachausschüsse selten tagen und lediglich vorberaten, während der Kreisausschuss die Vergaben abschließend entscheidet, sei nicht zielführend, wie die CDU-Fraktion in ihrer Begründung zum Antrag erklärt. Diese Vorgehensweise sei weniger effizient und werte die anderen Ausschüsse und ihre Mitglieder gegenüber dem Kreisausschuss ab. Momentan müssen sich mit demselben Sachverhalt zwei Ausschüsse beschäftigen, einmal der mit den entsprechenden Fachleuten ausgestattete Fachausschuss und einmal der Kreisausschuss als „Generalvergabeorgan“ des Landkreises.

Abschließend fordert die CDU-Fraktion, dass das Rückholrecht des Kreistags in der Hauptsatzung rechtlich eindeutig formuliert wird. Dieses sieht vor, dass der Kreistag jederzeit das Recht hat, Angelegenheiten wieder an sich zu ziehen, Beschlüsse aufzuheben oder zu überarbeiten, auch wenn sie vorher an einen Ausschuss übertragen wurden. Hier hatte die ADD als Aufsichtsbehörde die rechtliche Auffassung, dass eine Angelegenheit, welche der Kreistag auf einen Ausschuss übertragen hat, vom Kreistag nicht mehr zurückgeholt und entschieden werden darf. Nur wenn der Kreistag die Hauptsatzung ändert und ergänzt, wäre dies möglich.

Diese Rechtsauffassung der ADD ist nach Ansicht der CDU-Fraktion eindeutig falsch. In allen Kommentierungen zur Landkreisordnung steht, dass dem Kreistag gegenüber den Ausschüssen ein umfassendes Rückholrecht zusteht. So ließe sich beispielsweise vermeiden, dass am selben Tag unmittelbar vor einer Sitzung des Kreistags, Auftragsvergaben in einer gesonderten Kreisausschusssitzung durchgeführt werden müssen, da der Kreistag als oberstes Organ ohnehin jegliche Kompetenz hat. „Dies entbehrt jeder Logik, widerspricht den rechtlichen Vorgaben, ist ineffizient und niemandem zu vermitteln“, erläutert Walter Wagner abschließend.

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