Aufgrund des Streiks von Erzieherinnen und Erziehern von kommunalen Einrichtungen häufen sich die Anfragen und Anträge wegen der Erstattung von gezahlten Elternbeiträgen für die Betreuung von Krippen- und Hortkindern während der Schließzeiten von Kindertagesstätten in den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Stadtverwaltung Alzey.
Grundsätzlich besteht nach den Regelungen in den Satzungen der kommunalen Träger keine Verpflichtung für eine Erstattung oder Rückzahlung eines anteiligen Elternbeitrages. Diese Ansicht vertreten auch die kommunalen Spitzenverbände.