Anträge & Anfragen

23.06.2015, 09:16 Uhr
 
Antrag: Rückerstattung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Krippen- und Hortkindern
Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Kreistag beschließen soll, dass die Elternbeiträge für die Betreuung von Krippen und Hortkindern zurück erstattet werden. Dabei sollen die betroffenen kommunalen Kostenträger (Gemeinde/Kreis) die Kosten jeweils hälftig übernehmen.

Aufgrund des Streiks von Erzieherinnen und Erziehern von kommunalen Einrichtungen häufen sich die Anfragen und Anträge wegen der Erstattung von gezahlten Elternbeiträgen für die Betreuung von Krippen- und Hortkindern während der Schließzeiten von Kindertagesstätten in den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Stadtverwaltung Alzey.

Grundsätzlich besteht nach den Regelungen in den Satzungen der kommunalen Träger keine Verpflichtung für eine Erstattung oder Rückzahlung eines anteiligen Elternbeitrages. Diese Ansicht vertreten auch die kommunalen Spitzenverbände.

Da aber manche Einrichtungen bis zu 4 Wochen bestreikt wurden und nur einige Notgruppen eingerichtet werden konnten, stellt sich für uns als CDU-Kreistagsfraktion die Frage nach der Erstattung von Elternbeiträgen.
Durch die Streiks wurden bei den Trägern einerseits Personalkosten eingespart.

Andererseits mussten die Erziehungsberechtigen zum Teil Kosten für die Betreuung ihrer Kinder während der Schließzeiten außerhalb der Einrichtungen selbst aufbringen. Es geht aus unserer Sicht vor allem um eine gerechte Verteilung der Lasten des Streiks. Unserer Meinung nach können die Eltern neben den vielen Schwierigkeiten, die sie während der Streiktage für die Organisation einer Betreuung ihrer Kinder hatten, nicht auch noch finanziell „bestraft“ werden.

Wir sind als CDU-Kreistagsfraktion deshalb der Auffassung, dass die angefallenen Elternbeiträge während der Schließzeiten erstattet werden sollen. Andere Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben bereits ähnliche Beschlüsse oder Resolutionen verabschiedet.

Damit wir eine einheitliche Verfahrensweise im gesamten Landkreis Alzey-Worms gewährleisten können, schlagen wir deshalb vor, dass der Kreistag beschließt, dass eine Erstattung der Elternbeiträge während der Streiktage vorgenommen werden soll.

Der Beschluss auf Kreisebene ist neben den Beschlüssen in den Gremien der Träger der Einrichtungen erforderlich, da sich der Landkreis unserer Ansicht nach auch an den Kosten einer Rückerstattung beteiligen soll. Der Landkreis wird ebenso wie die kommunalen Träger durch den Beschluss nicht finanziell zusätzlich belastet, da auf der Ausgabenseite die Personalkosten eingespart werden konnten.

Die Kostenverteilung auf die verschiedenen Kostenträger der kommunalen Einrichtungen soll eine ungerechte Verteilung der finanziellen Lasten vermeiden.