Ehrenamtliches politisches Engagement attraktiver machen Rechte des Kreistages sollen gestärkt werden
„Nachdem eine Änderung der Hauptsatzung durch die CDU-Fraktion in den Gremien thematisiert wurde, schlug der Landrat der CDU-Fraktion vor, einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung in den Kreistag einzubringen. Er würde einem solchen Vorschlag offen gegenüberstehen“, ergänzt Conrad.
Auch sollen Auftragsvergaben und die Gewährung von Zuschüssen durch den Kreisausschuss betragsmäßig begrenzt werden, bisher vergibt der Kreisausschuss nahezu alle Aufträge und Zuschüsse. Der Kreistag wird hier überhaupt nicht mehr eingebunden. „Durch die Änderung der Hauptsatzung würden Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite wieder von dem Gremium getroffen werden, welches als oberstes Organ des Landkreises direkt von den Bürgerinnen und Bürgern dafür gewählt wurde – nämlich dem Kreistag. Dieser stünde somit wieder viel stärker im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung, was zu einer Stärkung der Demokratie und ihrer gewählten Repräsentanten führt. Dies schafft vor allem mehr Akzeptanz und Transparenz,“ erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Walter Wagner.
Mit dieser Änderung ginge einher, dass die Fachausschüsse zukünftig häufiger tagen – als bisher teilweise lediglich einmal im Jahr. Dies hätte den Vorteil, dass die Mitglieder viel stärker in der Materie verankert sind und Themen permanent begleiten und betreuen können. Die aktuelle Praxis, bei der die meisten Fachausschüsse selten tagen und lediglich vorberaten, während der Kreisausschuss die Vergaben abschließend entscheidet, sei nicht zielführend, wie die CDU-Fraktion in ihrer Begründung zum Antrag erklärt. Diese Vorgehensweise sei weniger effizient und werte die anderen Ausschüsse und ihre Mitglieder gegenüber dem Kreisausschuss ab. Momentan müssen sich mit demselben Sachverhalt zwei Ausschüsse beschäftigen, einmal der mit den entsprechenden Fachleuten ausgestattete Fachausschuss und einmal der Kreisausschuss als „Generalvergabeorgan“ des Landkreises.
Abschließend fordert die CDU-Fraktion, dass das Rückholrecht des Kreistags in der Hauptsatzung rechtlich eindeutig formuliert wird. Dieses sieht vor, dass der Kreistag jederzeit das Recht hat, Angelegenheiten wieder an sich zu ziehen, Beschlüsse aufzuheben oder zu überarbeiten, auch wenn sie vorher an einen Ausschuss übertragen wurden. Hier hatte die ADD als Aufsichtsbehörde die rechtliche Auffassung, dass eine Angelegenheit, welche der Kreistag auf einen Ausschuss übertragen hat, vom Kreistag nicht mehr zurückgeholt und entschieden werden darf. Nur wenn der Kreistag die Hauptsatzung ändert und ergänzt, wäre dies möglich.