Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen der CDU, SPD und FWG im Kreistag Alzey-Worms für die Wahlperiode 2024 bis 2029
Präambel
Unser Landkreis hat über Jahrzehnte eine kontinuierlich aufstrebende Entwicklung genommen. Die Gemeinden und Städte sind zukunftsorientiert aufgestellt und bieten beste Wohn- und Lebensbedingungen. Die soziale, technische und kulturelle Infrastruktur trägt maßgeblich dazu bei. Weinbau und Landwirtschaft prägen das Gesicht der Landschaft und die kulturelle Atmosphäre der Region.
Der Landkreis ist durch einen guten Mix aus Unternehmen und Selbstständigen aus unterschiedlichen Branchen wirtschaftlich stabil aufgestellt und bietet attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Bildungs- und Fortbildungslandschaft des Kreises ist weitgehend bedarfsgerecht entwickelt.
Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene, diese gute Entwicklung fortzusetzen und in eine nachhaltig sichere und erfolgreiche Zukunft zu führen. Das Wohl der Menschen und die Verbesserung der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Politik.
Aufgrund des Ergebnisses der Wahlen zum Kreistag Alzey-Worms am 9. Juni 2024 haben die Fraktionen CDU, SPD und FWG vereinbart, dass sie zukünftig vertrauensvoll und konstruktiv zur Weiterentwicklung des Landkreises und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten wollen.
Dabei wollen alle Koalitionspartner auch vertrauensvoll den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen Gebietskörperschaften, den unterschiedlichen Institutionen, Vereinen und Organisationen, den Akteuren der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft pflegen und ausweiten.
Als Grundlage für diese Zusammenarbeit schließen die Fraktionen aus CDU, SPD und FWG den nachfolgenden Koalitionsvertrag.
Inhaltliche Themen der zukünftigen Zusammenarbeit:
a) Finanzen:
Um eine zukunftsorientierte Politik für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises umsetzen zu können, benötigen wir stabile finanzielle Rahmenbedingungen. Leider ist hier der Landkreis Alzey-Worms wie alle Kommunen in unserem Land von einer verlässlichen, bedarfsdeckenden und zukunftsorientierten finanziellen Ausstattung durch den Bund und das Land abhängig. Viele Aufgaben werden ohne die entsprechenden Finanzmittel auf die kommunale Ebene verlagert und der Landkreis hat hierauf keinen Einfluss.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns wichtig, dass wir die Aufgaben des Landkreises für seine Bürgerinnen und Bürger mit den zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestmöglich erfüllen.
Die Stabilisierung der Finanzen unseres Landkreises Alzey-Worms im Rahmen der Möglichkeiten des Landkreises, insbesondere durch die Beschränkung der Ausgaben, Baumaßnahmen und Projekte auf das sinnvolle und erforderliche Maß, steht daher für uns im Mittelpunkt unseres Handelns.
Hierzu soll vor allem die Kreisumlage unter 50 % des möglichen Umlagesatzes bis zum Ende der Wahlperiode 2024-2029 gehalten werden. Dies soll unabhängig von den Forderungen der ADD als Aufsichtsbehörde erfolgen.
Falls eine zeitnahe nachhaltige Evaluierung und Reform des Kommunalen Finanzausgleichs nicht erfolgt, wird sich der Landkreis an Klagen anderer Kommunen gegen den Kommunalen Finanzausgleich des Landes RLP anschließen.
In der laufenden Wahlperiode soll eine Prüfung aller vertretbaren und angemessenen Möglichkeiten zur Einnahmensteigerung im Bereich der Gebühren und sonstigen Erträge des Landkreises erfolgen.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms bildet gemeinsam mit dem Kreisausschuss eine Haushaltskonsolidierungskommission. Diese wird die Förderprogramme des Landkreises und die Erkenntnisse aus dem Bericht des Landesrechnungshofes über die Querschnittsprüfung einzelner Kreisverwaltungen in RLP auswerten. Angestrebt wird die Senkung der Ausgaben durch eine kritische Überprüfung.
Die Koalitionsfraktionen vereinbaren darüber hinaus, dass sie in der kommenden Wahlperiode gemeinsame Investitionsschwerpunkte im Kreishaushalt festlegen, um den Landkreis für die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen bedarfsgerecht aufzustellen.
b) Asyl, Migration und Integration:
Wir stehen zu unserer Verpflichtung nach dem Asylrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Hilfe muss allerdings auf die Menschen konzentriert werden, die tatsächlich Hilfe benötigen. Wir müssen auch feststellen, dass die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen von Bund und Land nicht konsequent umgesetzt werden, wenn es beispielsweise um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber in deren Heimatländer geht. Wir unterstützen deshalb die Forderungen an den Bund, die im Asylrecht notwendigen Änderungen zu veranlassen und den Gesetzesvollzug an die veränderten Bedingungen anzupassen.
Vor Ort müssen wir unsere gesetzlichen Aufgaben erfüllen, wozu auch die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gehört. Hier lassen wir uns von dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ leiten.
Die dafür notwendige Unterbringung, Integration und Betreuung von Flüchtlingen wollen wir effektiv auf das unbedingt notwendige Maß aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen unseres Landkreises reduzieren. Eine Hallenbelegung, insbesondere von Sporthallen, muss mit aller Kraft verhindert werden. Es erfolgt keine Delegierung von Aufgaben im Bereich der Asylbewerberleistungen auf die VG-/Stadtebene.
Wir stehen zur Bezahlkarte für geflüchtete Menschen und werden diese in Anlehnung an die Landesvorgaben, insbesondere im Bereich der Bargeld-Auszahlung, einführen. Dabei sollen die Beschlüsse der Kreisgremien hinsichtlich der regionalen Gültigkeit Beachtung finden.
Die im Landkreis gut funktionierenden und gut mit der Kreisverwaltung zusammenarbeitenden institutionellen Einrichtungen zur Integration von Flüchtlingen werden seitens des Landkreises weiterhin unterstützt, auch um den Flüchtlingen Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.
Der Ausbau der Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge soll gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten erfolgen.
c) Schulen und Kita:
Wir wollen den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Landkreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden/Stadt als Schulträger der Grundschulen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisieren. Die Aufgabe wurde gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes dem Landkreis als Aufgabe übertragen, weshalb er hier grundsätzlich die Aufwendungen und die Organisation als Pflichtaufgabe übernehmen muss.
Die Umsetzung des KiTa-Gesetzes des Landes soll im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises stattfinden; dabei ist eine permanente Prüfung, welche Aufgaben erforderlich sind und wo eventuell Einsparpotenzial bestehen könnten mit impliziert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Lage des Landkreises zu sehen.
Der Schulentwicklungsplan des Landkreises soll zeitnah fortgeschrieben werden und hierbei vor allem eine umfangreiche Prüfung erfolgen, wo ein möglicher Ausbau weiterführender Schulen des Landkreises erforderlich und sinnvoll ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass temporäre Spitzen nicht durch umfangreiche Baumaßnahmen aufgefangen werden. Es soll vor dem finanziellen Hintergrund des Landkreises nur das wirklich Erforderliche an Bauinvestitionen getätigt werden. Hier schließen wir auch weiterhin die zügige Umsetzung von Pavillonbauten bei schnellsteigenden Bedarfen grundsätzlich in unsere Überlegungen ein.
Der Kreistag und die zuständigen Ausschüsse sollen zeitnah und umfassend über alle Förderprogramme wie beispielsweise die Jobfüxe, welche aktuell im Schulbereich seitens des Landkreises an den Schulen angeboten werden, unterrichtet werden. Darauf aufbauend soll es eine sinnvolle und kritische Evaluierung dieser Angebote im Hinblick auf ihre Wirksamkeit geben. Es soll eine Seite 5 von 10
Konzentration auf bewährte Angebote erfolgen, wobei der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt werden soll (bei Angeboten anderer Träger zieht sich der Landkreis zurück).
Das Bildungsbüro des Landkreises wird in der Mitte der Wahlperiode einer Evaluierung unterzogen.
d) Soziales, Gesundheit und Generationen:
Wir stehen weiter zum Programm der Gemeindeschwester Plus im Landkreis und zu deren Verstetigung. Wir wollen die Gesundheits- und Pflegeversorgung im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter verbessern. Wir setzen uns für die Sicherung von Strukturen ein, die Frauen in Gewaltsituationen unterstützen. Daher setzen wir uns für den Erhalt des Frauennotrufes in Alzey-Worms ein und begrüßen die Second Stage Einrichtung in Alzey.
Eine stetige Überprüfung der Kosten, Aufgaben und Projekte im Sozial- und Jugendbereich insbesondere ein regelmäßiger Vergleich mit anderen vergleichbaren Kommunen in Rheinland-Pfalz und dem Bundesgebiet soll in der kommenden Wahlperiode permanent erfolgen. Mögliche Projekte oder Ideen aus anderen Kommunen zur Stabilisierung oder Reduzierung der Ausgaben sind zu realisieren.
Da es solche Vergleiche bereits gibt, sollen die Gremien umfassend informiert werden und es sollen positive Beispiele anderer Kommunen vorgestellt und umgesetzt werden.
Wir wollen auch die Unterstützung und Beratung der kreisangehörigen Verbandsgemeinden/Stadt Alzey beim Erhalt einer umfassenden Ärzteversorgung, eines Pflegeangebotes und einer Krankenhausversorgung in der Region gemeinsam mit anderen Akteuren auf diesen Gebieten, z.B. durch das Gesundheitsamt des Landkreises, intensivieren.
Es steht für uns außer Frage, dass die erfolgreiche Arbeit der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule von uns weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützt und gefördert wird. Diese Einrichtungen des Landkreises müssen unbedingt erhalten bleiben.
e) Schutz und Ordnung:
Das Ehrenamt ist wichtig und muss anerkannt und gefördert werden. Die Expertise unserer ehrenamtlichen Führungskräfte im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ist auch weiterhin in allen Überlegungen in diesem Bereich mit einzubeziehen. Dies gilt insbesondere bei der Ausbildung und Ausrüstung unserer Freiwilligen Feuerwehren im Kreisgebiet. Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Landkreises soll regelmäßig in den Gremien des Landkreises berichten.
Wir unterstützen auch weiterhin die Beschaffungskonzepte für den Brandschutz, die Schnelleinsatzgruppen (SEG) des Landkreises und den Ausbau des Katastrophenschutzes gemeinsam mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Alzey.
Hierbei ist eine fortlaufende Prüfung sinnvoll, welche Anschaffungen auf Ebene des Landkreises erforderlich sind und welche im Bereich der Verbandsgemeinden oder der Stadt Alzey als Träger der Feuerwehr sinnvoll erscheinen. Die dezentrale Struktur bei der Stationierung von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr und bei der Ausbildung hat sich bewährt und soll gestärkt und ausgebaut werden.
Bevor bauliche Veränderungen an größeren Feuerwehr-Standorten erforderlich werden, wird eine sinnvolle dezentrale Stationierung geprüft. Dieses Vorgehen ist insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen des Landkreises und der gleichmäßigen Verteilung der Aufgaben und einer Verhinderung einer zu hohen Belastung der personellen Ressourcen an einzelnen Standorten zu sehen.
f) Klimaschutz, Abfall und Umwelt:
Im Bereich des Klimaschutzes soll der Landkreis eine unterstützende und koordinierende Funktion wahrnehmen und insbesondere im Bereich der Weiterentwicklung der E-Mobilität oder der Etablierung von Wasserstoff als Energieträger eine regionale Vorreiterrolle einnehmen. In diesem Bereich können auch mögliche Konzepte (bei vorhandener Förderung) neu erstellt oder fortgeschrieben werden, um diese dann gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen und anderen Akteuren in der Region Rheinhessen realisieren zu können.
Wir streben die weitere energetische Sanierung von kreiseigenen Gebäuden sowie den Ausbau der kreiseigenen Energieerzeugung an, wenn diese ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind.
Das beschlossene Abfallwirtschaftskonzept und das Wertstoffhofkonzept des Landkreises sollen in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Recyclinginseln sind weiterhin möglich, sofern diese von den Gemeinden in Eigenregie und auf eigene Rechnung betrieben werden.
g) Verwaltung, Organisation und strategische Entwicklung:
In den vergangenen Jahren hat unser Landkreis Alzey-Worms einige wichtige Konzepte zur weiteren Entwicklung und zukunftsfähigen Gestaltung mit vielen Akteuren erstellt. Nun gilt es, dass diese vorhandenen Konzepte zunächst umgesetzt werden.
Zur Umsetzung der bereits erstellten Konzepte und Studien soll neben der bereits vorhandenen Stelle im Klimaschutz und der befristeten Stelle zur Umsetzung der Klimawandelanpassungsstrategie eine weitere Stelle dauerhaft in der Kreisverwaltung etabliert bzw. entfristet werden.
Neue mögliche und sinnvolle Studien werden zuvor einvernehmlich in der Koalition beraten und vereinbart. Seite
Zu einer bürgerfreundlichen und kommunalorientierten Kreisverwaltung gehört aus unserer Sicht auch eine Wahrnehmung der Aufsichtsfunktionen der Kreisverwaltung gegenüber den Kommunen, Bürgern und Gewerbetreibenden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter Ausschöpfung des Ermessensspielraums zur Reduzierung zusätzlicher Belastungen.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Lage unseres Landkreises wollen wir eine kontinuierliche Beobachtung der Personalentwicklung bei den jährlichen Haushaltsberatungen vornehmen.
Da aktuell eine Querschnittsprüfung der Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz durch den Landesrechnungshof (LRH) erfolgt, sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung abgewartet werden. Danach soll das Thema innerhalb der Koalition im Hinblick auf mögliche Optimierungspotenziale und künftige Stellenpläne beraten werden.
Wir unterstützen die zeitnahe praxisorientierte Umsetzung aller Möglichkeiten zur weiteren Digitalisierung der Kreisverwaltung. Darüber hinaus sehen wir die Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Digitalisierung mit den kreisangehörigen Verwaltungen und eine regelmäßige Unterrichtung der Kreisgremien über den Stand einer praxisnahen Umsetzung als weiteres wichtiges Thema.
h) Wirtschaft und Verkehr:
Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und weitere infrastrukturelle Maßnahmen sehen wir als wichtige Aufgabe unseres Landkreises, auch im Hinblick auf das Erreichen der gesetzlichen Klimaschutzziele in unserem Land. Wir benötigen einen effizienten Mix aller möglichen Mobilitätsträger, um eine klimaschonende und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierte Mobilitätswende gemeinsam zu erreichen.
Gemeinsam mit allen Akteuren auf diesem Gebiet wollen wir die Mobilitätswende im Rahmen der Möglichkeiten unseres Landkreises weiter voranbringen.
Die verschiedenen Angebote im ÖPNV und hier vor allem die neuen Angebote im ÖPNV im Landkreis Alzey-Worms (schwerpunktmäßig das neue und umfangreich ausgebaute Buslinien-Angebot), wollen wir in der Hälfte der Wahlperiode evaluieren. Hierbei soll vor allem der effiziente Einsatz der vorhandenen Finanzmittel für einen bedarfsorientierten ÖPNV im Mittelpunkt stehen. Bei weiter expandierenden Kosten sind einzelne Angebote auf den Prüfstand zu stellen.
Aufgrund der vertraglichen Gestaltung können Veränderungen an der Gesamtauftragssumme von 10% vorgenommen werden, weshalb eine Evaluierung nach 2,5 Jahren ohnehin geboten ist.
Mit Blick in die Zukunft möchten wir uns mit einem On-Demand-Service für Autobusse beschäftigen und prüfen, ob dies ein Konzept für unseren Landkreis sein könnte.
Wir wollen mögliche und sinnvolle Alltagsradwegeverbindungen realisieren und damit das vom Kreistag verabschiedete Radverkehrskonzept umsetzen. Hierzu soll eine Prioritätenliste beschlossen werden und für eine zügige Umsetzung im Kreishaushalt eine jährlich angemessene Investitionssumme eingeplant werden.
Zur Realisierung eines zweigleisigen Ausbaus der Eisenbahnverbindung Alzey-Mainz nutzt der Landkreis alle seine Möglichkeiten in den verschiedenen Gremien. Der Kreistag unterstützt auf politischer Ebene den umgehenden Ausbau dieser wichtigen Eisenbahnverbindung. Hier wird insbesondere das Land aufgefordert, zeitnah nach Erstellung der vorgesehenen Machbarkeitsstudie für eine Realisierung aktiv zu werden.
Der weitere umfangreiche Ausbau des Breitband- / DSL-Angebotes soll möglichst im Wege des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zur Schonung der Kreisfinanzen verwirklicht werden. Lediglich bei umfangreichen Förderprogrammen kann der Landkreis hier finanziell ergänzend einsteigen.
Unser Landkreis sieht eine Wirtschafsförderung auch in Zukunft als eine wichtige Aufgabe, welche er mit Hilfe der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises auch gerecht werden will. Damit die Schlagkraft dieser Gesellschaft im Rahmen der vorhandenen Ressourcen optimal erreicht wird, soll eine Priorisierung der Aufgaben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Alzey-Worms auf die Förderung und Unterstützung der vorhandenen Gewerbebetriebe und die Unterstützung der Kommunen bei der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe erfolgen. Dafür soll der Bereich Tourismus zukünftig durch die Rheinhessen-Touristik für die gesamte Region in Zusammenarbeit mit den örtlichen Tourismus-Organisationen wahrgenommen werden.
Zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt der Landkreis alle Bestrebungen der kreisangehörigen Gemeinden auf Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im Rahmen der Regionalen Raumordnungsplanung (ROP).
i) Wohnungsbau:
Der Landkreis unterstützt wohlwollend alle Aktivitäten der Verbandsgemeinden und der Stadt Alzey bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dies kann in den Verbandsgemeinden und der Stadt durch eigene Wohnungsbaugesellschaften oder Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften erfolgen. Auch eigene Aktivitäten der Kommunen werden unterstützt.
Der Landkreis agiert hier gemeinsam mit den Kommunen in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, wenn in diesem Gremium entsprechende Beschlüsse gefasst werden müssen.
Bei der Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende wird der Landkreis zukünftig sehr eng mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Alzey und den Verbandsgemeinden sowie dem Kreisbauverein zusammenarbeiten. Dabei soll der Erwerb geeigneter Immobilien durch die Wohnungsbaugesellschaften und den Kreisbauverein durch langfristige Mietvereinbarungen ermöglicht werden.
Auf diese Weise soll privaten Spekulationen entgegengewirkt, eine menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten und Asylsuchenden ermöglicht, Kosten eingespart und städtebaulich sinnvoller Immobilienerwerb durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und den Kreisbauverein gefördert werden.
j) Rheinhessen:
Die Koalition unterstützt die Weiterentwicklung des Regionaltages Rheinhessen mit dem Ziel, die weitere Zusammenarbeit in Rheinhessen voranzubringen. Hierbei sollen zeitnah die im Regionaltag Rheinhessen vorgestellten möglichen Aufgaben/Themen für eine weitere Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgesetzt werden.
Der Landkreis wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten konsequent für die Weiterentwicklung der Region Rheinhessen einsetzen. Ziel sollte die Etablierung einer Metropolregion Rhein-Main nach dem Vorbild der Metropolregion Rhein-Neckar sein. Daneben soll die Region Rheinhessen weiter gestärkt werden.
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